Rechtsprechung
OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
BGB § 510 Abs. 1 Nr. 3 ; BGB § 249
Franchisevertrag als Ratenlieferungsvertrag - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schuldner insolvent: Anwalt haftet nicht für Pflichtverletzung!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
FV, Ratenlieferungsvertrag, Belehrung über Widerrufsrecht, FN, haftungsausfüllende Kausalität, Anwaltshaftung, iura novit curia, Inzidentprozess
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anwaltshaftung wegen unterlassener Geltendmachung eines Widerrufsrechts
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 02.10.2019 - 3 O 1526/19
- OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.01.2017 - I ZR 198/15
Widerrufsrecht bei Verbrauchervertrag: Anforderungen an die Erklärung des …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Dies genügt (vgl. BGH, Urteil vom 12.01.2017 - I ZR 198/15 - juris). - BGH, 10.12.2015 - IX ZR 272/14
Rechtanwaltshaftung: Anwaltliche Pflicht zur substantiierten und vollständigen …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, die zu Gunsten seiner Partei sprechenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte so umfassend wie möglich darzustellen, erfährt durch den Grundsatz "iura novit curia" keine Einschränkung (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2015 - IX ZR 272/14 - juris). - BGH, 25.10.2012 - IX ZR 207/11
Anwaltsregress wegen Verlusts eines Vorprozesses gegen einen Finanzdienstleister: …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Hängt die Haftung des Anwaltes vom Ausgang eines Vorprozesses ab, so hat das Gericht selbst zu entscheiden, welches Urteil richtigerweise hätte ergehen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 25.10.2012 - IX ZR 207/11 - juris). - BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00
Schadensbegriff bei Anwaltshaftung
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Die Ursächlichkeit einer von dem anwaltlichen Berater begangenen Pflichtverletzung für einen dadurch entstandenen Schaden gehört zur haftungsausfüllenden Kausalität, für deren Nachweis die in § 287 ZPO vorgesehenen Beweiserleichterungen gelten (vgl. BGH, Urteil vom 18.03.2004 - IX ZR 255/00). - BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94
Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2020 - 4 W 918/19
Der Klägerin stand ein Widerrufsrecht zu, da es sich bei dem Franchisevertrag um einen Ratenlieferungsvertrag im Sinne von § 510 Abs. 1 Nr. 3 BGB gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.1994 - VIII ZR 46/94 - juris;… Westermann in Ehrmann, 15. Aufl. 2017, § 510, Rdnr. 18 - juris).